AGB

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über individuell gefertigte Socken und vergleichbare Textilprodukte zwischen Schulze GmbH, An der Beek 53 22851 Norderstedt Deutschland, und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines verbindlichen Angebots oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Maßgeblich sind die in Angebot und Auftragsbestätigung festgelegten Produkte, Mengen, Preise und Termine.

3. Individuelle Gestaltung und Freigabe

Bei kundenspezifischen Produkten werden Motive, Farben, Größen und sonstige Ausführungsmerkmale vor Produktionsbeginn abgestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, digitale Entwürfe, Schreibweisen, Größen- und Farbangaben vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen. Die Produktion beginnt erst nach der vereinbarten Freigabe.

4. Technisch bedingte Abweichungen

Bei gestrickten und individuell gefertigten Textilien können geringfügige, technisch übliche Abweichungen bei Farbe, Maß, Positionierung oder Darstellung auftreten. Maßgeblich ist, ob die Ware die vereinbarte Beschaffenheit insgesamt einhält.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Preisangaben beachtet. Zahlungsziel und Zahlungsart ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

6. Produktion und Lieferung

Produktions- und Lieferzeiten beginnen, sobald alle für die Fertigung erforderlichen Angaben, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vorliegen. Als verbindlich gelten Termine nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.

7. Versand und Gefahrübergang

Versandart, Versandkosten und Liefergebiet richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang. Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen handelsrechtlichen Regelungen.

8. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksam etwas Abweichendes vereinbart wurde. Unternehmer haben die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten, soweit diese anwendbar sind.

9. Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Waren

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, hängt von der konkreten Bestellung ab.

10. Nutzungsrechte an Kundenvorlagen

Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Logos, Texte, Bilder und sonstige Vorlagen für die beauftragte Produktion verwendet werden dürfen. Werden Rechte Dritter geltend gemacht, informiert der Kunde den Verkäufer unverzüglich und wirkt an der Klärung mit.

11. Referenznutzung

Eine Veröffentlichung von Kundenlogo, Muster oder Fertigprodukt als Referenz erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Zustimmung oder sonstige rechtliche Grundlage besteht. Die frühere pauschale Referenzklausel der historischen Website wird nicht übernommen.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern können im Einzelfall weitergehende Eigentumsvorbehaltsregelungen vereinbart werden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ein Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.